Der Bieter muss als zertifizierter Fachbetrieb für Photovoltaikanlagen gemäß den einschlägigen Normen (z. B. VDE-AR-N 4105/4110) nachweislich tätig sein.
Es sind gültige Zertifikate (z. B. TÜV, ISO 9001) sowie Schulungsnachweise für das eingesetzte Fachpersonal vorzulegen.
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einer installierten Leistung von ≥ 200 kWp sowie Kabelverlegungen mit Querschnitten ≥ 150 mm² und einer Länge von mindestens 500 m erfolgreich abgeschlossen haben. Referenzen sind mit Projektbeschreibung, Ansprechpartner und Leistungsumfang nachzuweisen.
Der Bieter muss über geeignete technische Ausrüstung für die Verlegung von Kabeln mit großen Querschnitten verfügen (z. B. Kabelziehgeräte, Prüfgeräte, Messinstrumente). Eine Liste der verfügbaren Geräte und deren Kapazitäten ist beizufügen.
Es ist ein aktueller (nicht älter als sechs Monate, gerechnet am dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise oder, bei ausländischen Bewerbern, ein vergleichbares Dokument vorzulegen.