Keine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf
Angebote, die kein Organisationskonzept enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Durch Bautätigkeiten sowie Konzernveränderungen ist mit Zuwächsen/ Veränderungen bei den Bestandsimmobilien und den dazugehörigen Außenanlagen zu rechnen. Bei Massenänderungen werden keine Zuschläge auf die angebotenen Positionen (Einheitspreise) gewährt. Der Zuwachs/ die Veränderung kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Hier ist es notwendig, neue Anlagen kurzfristig zu übernehmen. Auf die Übertragung von zusätzlichen Anlagen besteht für den Auftragnehmer (AN) kein Rechtsanspruch.
Bei dem vorliegenden Vertragsverhältnis handelt es sich um einen Rahmenvertrag auf Zeit. Es gelten nachstehende Regelungen: a. Die Laufzeit des Rahmenvertragsverhältnisses beginnt am 01.04.2026. b. Dieses Vertragsverhältnis wird zunächst für neun Monate geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 1 Jahr und 9 Monate. c. Sollte die Auftraggeberin nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit ge-genüber dem Auftragnehmer erklären, dass die Laufzeit des Vertrages nicht verlängert werden soll, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages 12 Monate. d. Die Erklärung der Auftraggeberin im Sinne von Ziffer 2.4 c. dieser Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen. e. Bei Erreichung der maximalen Laufzeit des Vertragsverhältnisses von einem Jahr und neun Monaten endet der Vertrag ohne Erklärung der Auftraggeberin. Also spätestens am 31.12.2027.