Notice ID: 7983d0d4-1e32-45d1-9948-921825d67352
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Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB V. Kein Vergabeverfahren im Sinne der EU-Richtlinie 2014/24/EU. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit gleich geltenden Konditionen. Vertragsschluss durch Unterzeichnung und Abgabe von Erklärungen. Die Verträge laufen bis zum 29.02.2028 und können einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden. Die Verträge enden automatisch, sobald für die Wirkstoffe Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß SGB V. Nicht-exklusive Rabattverträge für verschiedene Wirkstoffe.
Besondere Bedingungen