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Die AOK Bremen/Bremerhaven schreibt Open-House-Verträge für diverse Wirkstoffe aus. Der Vertragszeitraum erstreckt sich vom 01.12.2026 bis zum 30.11.2028. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V jederzeit beitreten, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Exklusivität. Die Teilnahme erfordert die Vorlage der vollständigen Unterlagen und die Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Kinderarzneimittel-Liste des BfArM.
Abschluss von Rabattverträgen für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die AOK Bremen/Bremerhaven.
Bidder Requirements
Besondere Bedingungen
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Notice ID: 7b4b4214-8586-429e-afe6-2f785a1790c4