Notice ID: 7b95f32f-99ef-4b10-aa44-2e6b4dc27c39
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Die AOK Bayern beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Chinin, ATC M09AA02, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Dies geschieht im Rahmen eines Open-House-Modells, das als vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren gilt. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können identische und nicht individuell verhandelbare Rabattvereinbarungen abschließen, sofern sie die genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.04.2026, alle Verträge enden am 31.03.2028. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.02.2028. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines bundesweiten oder landesspezifischen Rabattvertrags treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch außer Kraft. Pharmazeutische Unternehmer müssen eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einreichen. Die Unterlagen können entweder schriftlich von Hand unterzeichnet oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Schriftliche Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung im Original an die AOK Bayern zu senden. Elektronische Unterlagen sind über das Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei vollständigen Unterlagen bis zum 03. eines Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum nächsten Monatsersten, ansonsten zum übernächsten. Für schriftliche Einreichungen gilt eine Vorab-Einreichung per Scan an vergabestelle1@by.aok.de oder über www.dtvp.de fristwahrend, wenn die Originalunterlagen bis zum 10. des Monats eingehen. Interessierte Unternehmen können die Freischaltung der Vergabeunterlagen im Projektraum auf www.dtvp.de beantragen.
AOK Bayern sucht Arzneimittelrabattverträge Chinin. Open-house-Modell nach § 130a SGB V. Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über Wirkstoff.