Notice ID: 7bef12d0-3903-4ce7-aefb-4743cd4d9711
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Bidder Requirements
§ 3 des Vertrages Der Vertrag beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2027. Der Auftraggeber erhält ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um zwei Jahre. Die Option ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht einen Dienstleister für die jährliche Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 29 schulischen Einrichtungen. Geschätzt werden jährlich rund 32.000 Geräte.
Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel inkl. Anschlussleitungen und Verbindungen aller Schutzklassen in 29 Potsdamer Schulen. Umfasst Sichtprüfung, Messungen gemäß DIN VDE 0701-0702 und Funktionsprüfung. Kleinreparaturen an Leitungen und Steckern sind inklusive. Die Prüfungen erfolgen jährlich bis 31.12. und sind während des Schulbetriebs oder nach Vereinbarung durchzuführen. Es sind befähigte Personen gemäß DGUV V4 203-071 einzusetzen. Die Prüfer benötigen ein jährlich aktuelles erweitertes Führungszeugnis.
a) Inhalt der Prüfung Prüfung aller zum Zeitpunkt der Prüfung bereitstehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einschließlich Anschlussleitungen und Verbindungen aller Schutzklassen in 29 Schulen/Einrichtungen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen) Zum Prüfumfang gem. DIN VDE 0701-0702 gehören: Sichtprüfung mit folgenden Inhalten: - Schäden an Gehäusen - Mängel an Anschlussleitungen - Mangelerscheinungen am Biegeschutz oder Zugentlastungen der Anschlussleitungen - Anzeichen von Überlastung, unsachgemäßem Gebrauch oder unzulässiger Eingriffe und Änderungen - Ordnungsgemäßer Zustand von Abdeckungen - Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion - Vorhandensein und Zustand erforderlicher Luftfilter und Kühlöffnungen - Einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen Messvorgang mit folgenden Inhalten: - Prüfung von Widerstand bzw. Durchgängigkeit der Schutzleiter - Nachweis des Isolationswiderstandes (entsprechend der Schutzklasse bei geschlossenen Schaltern) - Messen des Ersatzableitstromes - Messen des Schutzleiter- oder Differenzstromes und des Berührungsstromes - Überprüfung der Grenzwerte bei Schutzkleinspannung Durchführung und Dokumentation einer Funktionsprüfung: - Anbringen einer "E-Check"-Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins (Termin der Wiederholungsprüfung). Prüffristen gem. Gefährdungsbeurteilung in Anlehnung an GUV-I 8524. - Erstellung eines Prüfberichtes und Protokollierung der einzelnen Messergebnisse - Durchführung von Kleinreparaturen an Leitungen und Stecker, wie u. a. Aderendhülsen pressen, Zugentlastungen nachsetzen, Schuko-Stecker und/oder Kupplung wechseln - Protokollierung und Aussonderung elektronische Betriebsmittel, die technische Defekte aufweisen Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und auf den Betriebsmitteln dauerhaft anzubringen. Die Kosten für Aufkleber sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bei Betriebsmitteln, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, ist vom AN eine geeignete Kennzeichnung zu wählen (z. B. Kabelmarkierer, Kabelbinder mit Beschriftungsfeld etc.). Geräte, die die Prüfung nicht bestanden haben, sind mit einem roten großen Aufkleber (Sperraufkleber) mit Beschriftung am Anschlussstecker zu versehen, um zu kennzeichnen, dass dieses Gerät nicht mehr betriebssicher ist. Die roten Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis entsprechend mit einzukukalieren. Die defekten Geräte sind dem Hausmeister zu übergeben. Dem AG ist ein Prüfprotokoll inkl. Mängelliste 1x jährlich digital zur Verfügung zu stellen, das als Anlage der Rechnung beizulegen ist. Der AG entscheidet über das weitere Verfahren der defekten Geräte (Reparatur, Entsorgung etc.). Reparatur und Entsorgung sind nicht Bestandteil des Vertrags. b) Durchführungszeitraum und Prüfintervall Die Prüfungen sind einmal pro Kalenderjahr in den jeweiligen Einrichtungen auszuführen und jeweils bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abzuschließen. Die Prüfungen erfolgen während des laufenden Schulbetriebs (Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:00 Uhr, Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr) oder nach Vereinbarung (innerhalb der Schulferien). Durch den Unterrichtsbetrieb kommt es meist zu einem nicht kontinuierlichen Prüfungsablauf. Wartezeiten sind einzukalkulieren; diese werden nicht gesondert vergütet. Die zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind im Gebrauch und durch das Prüfpersonal auszustecken, zu prüfen und dann wieder, wie vorgefunden einzustecken. Damit die Ausführung zusammenhängend ausgeführt werden kann, ist es notwendig einen Termin pro zu prüfender Einrichtung grundsätzlich vier Wochen im Voraus mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen und auch dem AG elektronisch mitzuteilen. Ausnahmen hiervon sind in gemeinsamer Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner zu treffen. Das prüfende Personal des AN begeht das Gebäude und prüft jede Etage separat und systematisch. Elektrogeräte, die sich zum Zeitpunkt der Prüfung in Schränken, Rollcontainern u. ä. befinden, werden nicht geprüft. c) Eingesetztes Prüfpersonal Die von dem AN eingesetzten Prüferinnen und Prüfer müssen befähigte Personen gemäß Definition der DGUV V4 203-071 sein. Elektrotechnisch unterwiesene Personen mit dem Nachweis als befähigte Person dürfen Wiederholungsprüfungen durchführen, sofern Sie unter Aufsicht einer Elektrofachkraft des AN stehen. Der AN wird im Rahmen seiner Leistungserbringung in den Schulen unweigerlich direkt oder indirekt mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Vor diesem Hintergrund versichert der AN, dass er sich von allen Mitarbeitenden, die er im Rahmen der gegenständlichen Leistung zum Einsatz bringt, ein jährlich aktuelles ("erweitertes") Führungszeugnis gemäß § 30 Abs.1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) (alternativ gleichwertige Registerauszüge anderer Länder) vorlegen lässt und prüft. Der AN stellt sicher, dass er grundsätzlich nur Mitarbeitende zum Einsatz bringt, die frei von Einträgen im erweiterten Führungszeugnis sind. Wenn der AN beabsichtigt, Mitarbeitende mit Einträgen im erweiterten Führungszeugnis zum Einsatz zu bringen, ist dies vorher mit dem AG, unter Einsichtnahme in die jeweiligen Führungszeugnisse, abzustimmen. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Nach Auftragserteilung sind Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Prüfpersonals und die Führungszeugnisse vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Der AN übermittelt dem AG mit dem Einreichen des Angebotes eine Liste aller Mitarbeitenden, die an den Prüfungen in den Schulen/Einrichtungen vor Ort beteiligt sein werden. Bei Änderungen an dieser Mitarbeitendenliste ist dem AG eine aktualisierte Liste mindestens 10 Tage vor Wirksamkeit mitzuteilen. Der AN legt dem AG auch für neu eingesetzte Mitarbeitende unaufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis mit dem Ergebnis "ohne Einträge" vor.