Tender Notice

Notice ID: 7cab4187-66af-453c-b051-d5b4a5857f5b

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Questions
30d ago
Published
10d ago
Today
Submission
in 6d
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (Hannover)
Project Overview

Das Land Niedersachsen vergibt eine Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing. Leasingnehmer ist das Land, die Nutzung erfolgt durch Beschäftigte mittels Entgeltumwandlung. Eine Abnahmeverpflichtung des Landes besteht nicht. Die voraussichtliche Menge beträgt etwa 32.400 Fahrräder, mit einer prognostizierten Gesamtauftragssumme von rund 108,9 Millionen Euro netto. Eine Höchstmenge von 64.800 Fahrrädern ist festgelegt. Die Vergabe erfolgt nach GWB und VgV. Gefordert sind Nachweise zur Berufsausübung, BaFin-Lizenz, Referenzen und Bonität. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR pauschal und 100.000 EUR für Vermögensschäden ist erforderlich.

Rahmenvereinbarung über Fahrradleasing. Für Beschäftigte und Bedienstete des Landes Niedersachsen. Im Wege der Entgeltumwandlung.

Project Location
DEU
Finanzen
Projektwert 108.900.000,00 €
Geschätztes Honorar 108.900.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB). -Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen. -Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Original Title: Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung
deen