Tender Notice

Notice ID: 7cc90eae-4302-461e-adab-e42b3da124e6

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RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

ÖFS Brutvogelkartierung 2027 in Nordrhein-Westfalen auf 37 Untersuchungsflächen.

Dienstleistungen EU BrutvogelkartierungBiodiversitätsmonitoringÖFSOrnithologieNaturschutz
Published
28d ago
Questions
22d ago
Today
Submission
in 15d
Contract Start
in 54d
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (Recklinghausen)
Project Overview

Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW, das seit 1997 auf jährlich wechselnden Stichprobenflächen durchgeführt wird. Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) an externe Auftragnehmende vergeben werden. Die Leistungen umfassen die Durchführung von Haupt- und Nachtbegehungen, die digitale Datenerfassung via NaturaList oder DigiBird sowie die Auswertung der Brutreviere in einem QGIS-Projekt. Zudem sind Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung (Mahd-, Getreide- und Habitatbaumkarten) zu erbringen.

Vergabe von ornithologischen Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) im Jahr 2027.

Project Location
Deutschland
Eignung

Bidder Requirements

  • Firmenfragenkatalog Teil A und B
  • Nachweis umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs
  • Registrierung bei ornitho.de
  • Tablet oder Smartphone mit Android ab Version 5.0

Role Qualifications

  • Brutvogelkartierer mit umfangreichen Kenntnissen der Brutvogelarten in NRW
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Digitale Kartierung mit der App NaturaList oder analoge Erfassung mit anschließender Digitalisierung in DigiBird
  • Auswertung in QGIS
  • Einholung zusätzlicher Genehmigungen durch den Auftragnehmer

Lots in this tender (37)

  • FS-002 Steinhorst Becken Lot ID: LOT-0001

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-011 Lanfer Lot ID: LOT-0002

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-015 Westerwiehe Lot ID: LOT-0003

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-018 Mesum-Nord Lot ID: LOT-0004

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-028 Bergisch Gladbach (City) Lot ID: LOT-0005

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-032 Holsterhausen Lot ID: LOT-0006

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-040 Wardweide Lot ID: LOT-0007

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-047 Hervest Lot ID: LOT-0008

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-052 Günsen Lot ID: LOT-0009

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-054 Herlsen Lot ID: LOT-0010

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-063 Wittighöferheide Lot ID: LOT-0011

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-071 Lange Loh Lot ID: LOT-0012

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-072 Oberdahl Lot ID: LOT-0013

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-084 Mondschein Lot ID: LOT-0014

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-095 Butterfeld Lot ID: LOT-0015

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-097 Birke Lot ID: LOT-0016

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-106 Borgholz Lot ID: LOT-0017

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-107 Overberge Lot ID: LOT-0018

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-120 Paderborn Lot ID: LOT-0019

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-122 Bornheide Lot ID: LOT-0020

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-135 Mammuteiche Lot ID: LOT-0021

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-140 Harlinghausen Lot ID: LOT-0022

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-153 Saeffelen Lot ID: LOT-0023

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-154 Esch Lot ID: LOT-0024

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-160 Bettinghausen Lot ID: LOT-0025

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-169 Chorbusch Lot ID: LOT-0026

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-173 Langenbochum Lot ID: LOT-0027

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-177 Dorstfeld Lot ID: LOT-0028

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-180 Oelbachtal Lot ID: LOT-0029

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-186 Strunden Lot ID: LOT-0030

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-187 Wildpark Lot ID: LOT-0031

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • FS-188 Gremberg Lot ID: LOT-0032

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • RF-001 Erdgarten/Lauerwiesen Lot ID: LOT-0033

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • RF-004 Geisterholz Lot ID: LOT-0034

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • RF-012 Salmorth Lot ID: LOT-0035

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • RF-025 Neuer Hagen Lot ID: LOT-0036

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
  • RF-033 Kronert Lot ID: LOT-0037

    Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

    Submission deadline: 13.08.2026
Original Title: ÖFS Brutvogelkartierung 2027
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