Die benannten Arbeitstrupps dürfen nicht mehrfach in den Ausschreibungslosen Los 2.1, Los 2.2 und Los 2.3 eingesetzt oder angegeben werden.
Eine Doppelbenennung eines Arbeitstrupps in mehreren Losen ist unzulässig.
Das Nichtbenennen der geforderten Arbeitstrupps gilt ebenfalls als unzulässig.
Ein Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen, insbesondere - die doppelte Benennung von Arbeitstrupps oder - das fehlende oder unvollständige Benennen der Arbeitstrupps, führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren