Tender Notice

Notice ID: 7f725f20-0850-44ce-a077-80a20850b4a9

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
45d ago
Questions
18d ago
Submission
12d ago
Today
Contract Start
in 11d
13405 Berlin
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin (Berlin)
Project Overview

Der Bezirk Reinickendorf sucht einen Träger für die Anlaufstelle - das Büro für Bürgerbeteiligung. Die Anlaufstelle bildet ein Scharnier zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft. Daher soll sie sowohl mit Personal aus der Verwaltung als auch einem Träger besetzt werden. Der Träger soll die Anbindung an die Stadtgesellschaft gewährleisten und für adressatengerechte Kommunikation und Beratung sorgen. Erfahrung und Expertise in Bürgerbeteiligungsverfahren sind erforderlich. Kenntnisse über das Leitlinienverfahren sind wünschenswert. Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über akademisch oder durch Erfahrung erworbenes Wissen zur formellen und informellen Bürgerbeteiligung verfügen. Der Träger muss die Anbindung an die Zivilgesellschaft gewährleisten und in der Bevölkerung akzeptiert sein. Er muss die notwendigen Erfahrungen und Instrumente zur Aktivierung von bisher nicht oder wenig durch Beteiligung erreichte Gruppen kennen. Der Träger muss mit der Berliner Stadtpolitik und der Verwaltungsstruktur vertraut sein. Neben Deutsch sind weitere Sprachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschenswert. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Hierzu gehören die Abgabe einer Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie zur Einhaltung der Frauenförderverordnung. Die Angebotsfrist endet am 08.04.2026. Die Vergabe erfolgt nach Qualitäts- und Preisgesichtspunkten. Die Berücksichtigung von Referenzen und Konzeptqualität fließt zu 60% in die Bewertung ein. Der Angebotspreis fließt zu 40% in die Bewertung ein. Die Vertragslaufzeit ist zunächst bis zum 31.12.2026 vorgesehen. Es besteht die Option auf Verlängerung bis zum 30.04.2027, 31.12.2027, 30.04.2028 und 31.12.2028, abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Trägerschaft für Anlaufstelle Bürgerbeteiligung. Scharnier zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft. Gewährleistung der Anbindung an Stadtgesellschaft.

Project Location
13405 Berlin, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Erfahrung und Expertise in Bürgerbeteiligungsverfahren
  • Kenntnisse über Leitlinienverfahren
  • Akademisch oder durch Erfahrung erworbenes Wissen zur Bürgerbeteiligung
  • Anbindung an Zivilgesellschaft
  • Erfahrungen und Instrumente zur Aktivierung von Gruppen
  • Kenntnis der Berliner Stadtpolitik und Verwaltungsstruktur
  • Weitere Sprachkenntnisse wünschenswert
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe einer Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie zur Einhaltung der Frauenförderverordnung (siehe Vergabeunterlagen)
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
  • Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
  • Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
  • Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
  • Es ist die Option einer Verlängerung des Vertrages zunächst bis zum 30.04.2027 und weiterhin bis zum 31.12.2027 sowie darauf bis zum 30.04.2028 und im weiteren Verlauf bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Diese ist an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 gebunden.
Original Title: Trägerschaft für eine Anlaufstelle für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk Reinickendorf
deen