Mit dem Angebotsvordruck sind vom Bieter ferner folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1.) Angaben des Bieters über das Vorliegen der Eigenschafte neines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
2.) die Angabe über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister.
Der Bieter muss jährlich mindestens - eine Sanitärfachkraft (oder vergleichbare Qualifikation) sowie - einen Techniker oder Meister Sanitärtechnik oder Gebäudetechnik (oder vergleichbare Qualifikation) beschäftigt haben.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
Der Bieter muss einen Mindestumsatz in Höhe von 80.000 Euro jährlich vorweisen können.
Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Aktuelles Zertifikat, das ausweist, dass es sich bei dem Bieter um einen Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) handelt
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes).
Vorlage eines aktuellen Betriebshaftpflichtversicherungsnachweises mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis muss noch nicht zwingend mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch vor Zuschlagserteilung.
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Die Vergabekammer kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern.
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Der Bieter muss jährlich mindestens - eine Sanitärfachkraft (oder vergleichbare Qualifikation) sowie - einen Techniker oder Meister Sanitärtechnik oder Gebäudetechnik (oder vergleichbare Qualifikation) beschäftigt haben.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.