Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen). Ein Bieter kann nur für eines der beiden Lose den Zuschlag erhalten. Gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen gelten im Sinne dieser Regelung als ein Bieter.