Tender Notice

Notice ID: 807821eb-71d3-4e2c-a4fb-2b78e0667a3e

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RT

Robert Tech

CEO

assecor GmbH

Published
22d ago
Today
Submission
in 9d
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Berlin)
Project Overview

Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung. Offenes Verfahren. Leistungsumfang und technische Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur über e-Vergabe-Plattform des Bundes. Keine Registrierung für Abgabe zwingend, aber für Kommunikation. Fragen nur über Plattform bis 23.02.2026. Angebote nur digital. Keine postalisches, E-Mail oder Faxabgabe. Eigene AGBs führen zum Ausschluss. Angebote nur in PDF. Keine digitale Signatur. Laufzeit 2 Monate. Optionen und Verlängerung möglich.

Jugendstrategie der Bundesregierung soll umgesetzt werden. Prozessbegleitung für Ministerium. Offenes Vergabeverfahren.

Project Location
DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es wird auf die in den Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB und § 19 MiLoG aufgeführten Ausschlussgründe verwiesen.
  • Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV vor, dass keine Unterlagen nachgefordert werden. Fehlende Unterlagen können daher zum Ausschluss führen.
  • a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 5.1.11 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. e. Fragen sind bis zum 23.02.2026 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 134 GWB.
  • Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Original Title: Prozessbegleitung zur Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung
deen