Tender Notice

Notice ID: 80e54397-4cb6-4b40-a7fb-60b1286c17c1

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Submission
in 51d
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (Rengsdorf)
Project Location
DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem §21 Abs. Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem §19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Das Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
  • Eigenerklärungen Korruption, LKW-Kartell und Russland sowie Mustererklärung 3
  • Referenzen vergleichbarer Fahrzeuge aus den letzten Jahren
  • Handelsregisterauszug
  • Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Original Title: VG Rengsdorf-Waldbreitbach - TLF 3000
deen