Notice ID: 811623c9-1b9b-4b4b-98f6-0a81b187b75b
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Bidder Requirements
Im Zuge der planmäßigen Unterhaltung und der Bauwerksinspektionen 2009 bzw. 2010 (Kanalbrücken trockengelegt), 2015 und 2021 (Kanalbrücken nicht trockengelegt) sind erhebliche Schäden festgestellt worden, welche die Betriebs- und Standsicherheit der Bauwerke mittelfristig gefährden. Gemäß einer abgestimmten Konzeption von 2015 ist eine weitere Nutzung beider ca. 50 Jahre alten Brücken sicherzustellen, insbesondere bei Berücksichtigung eines stetig steigenden Verkehrsaufkommens. Mit der vorgesehenen Grundinstandsetzung der Kanalbrücken ist der Sollzustand für weitere 40 Jahre herzustellen. Das Ergebnis der Vorplanung ist in der am 12.12.2022 genehmigten Voruntersuchung als die im Entwurf-AU nach VV-WSV 2107 weiter zu planende Lösung abschließend festgelegt. Es ist ein E-AU nach § 8 VV-WSV 2107 zusammenfassend für beide Kanalbrücken aufzustellen. Grundsätzlich werden für die E-AU-Aufstellung unterschiedliche Planungsleistungen nach HOAI erforderlich: - nach § 43 für die Objektplanung, - nach § 51 HOAI für die Fachplanung des Tragwerks und - nach § 55 HOAI für die Fachplanung Technischer Anlagen Dabei sind sämtliche für die Instandsetzung erforderlichen Leistungen über den E-AU hinaus ausführungsreif nach HOAI durchzuplanen und die Ausschreibungungsunterlagen nach VOB für alle Gewerke aufzustellen.
Ausschreibung für Ingenieurleistungen zur Instandsetzung der Kanalbrücken 545 und 547 des Elbe-Seitenkanals. Die Ausschreibung umfasst die Ausführungsplanung und die Erstellung von Vergabeunterlagen nach VOB. Ziel ist die Herstellung des Sollzustands für weitere 40 Jahre.
Planungsleistungen für die Instandsetzung zweier Kanalbrücken (Brücke 545 und 547) des Elbe-Seitenkanals (ESK-km 76,185 und 77,599). Umfang beinhaltet die Erstellung von Ausführungsplanungen und Ausschreibungsunterlagen nach VOB für die Objektplanung (§ 43 HOAI), Fachplanung Tragwerk (§ 51 HOAI) und Fachplanung Technische Anlagen (§ 55 HOAI). Die Bauwerke sind ca. 50 Jahre alt und weisen erhebliche Schäden auf, die die Betriebs- und Standsicherheit gefährden. Ziel ist die Wiederherstellung des Sollzustands für weitere 40 Jahre.