Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß § 122 GWB die Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. Der Bieter hat hierzu die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zwingend mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber fordert zusätzlich folgende Eigenerklärungen des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft als Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“. Der Auftraggeber fordert gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung eine vorläufige Gewichtsbilanz und Energiebilanz (siehe Seite 8/9 der Leistungsbeschreibung) sowie technische Unterlagen und Prospektmaterial wie in den Positionen 1.11,1.99 und 2.1 der Leistungsbeschreibung beschrieben als Anlage zum Angebot beizufügen.