Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Bieterfragen müssen bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein. Später eingehende Bieterfragen werden grundsätzlich als verspätet nicht beantwortet.
Bei Nichtvorlage dieser Eigenerklärungen wird das Angebot ausgeschlossen.