Die Sicherheit für Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 Prozent der brutto Auftragssumme inkl. Nachträge, ab einer Auftragssumme inkl. Nachträge von netto 250.000,00 Euro, zu leisten.
Die Sicherheiten für Vertragserfüllung ist in Form einer Bürgschaft zu leisten. Sofern diese nicht vorliegt, ist der Auftraggeber berechtigt, diese in Form eines Bar-Einbehalt vorzunehmen.