Tender Notice

Notice ID: 8795e404-45b6-43e5-af2c-62c1d5b8e8f0

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Cybay New Media GmbH

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97070 Würzburg
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Project Overview

Vergabeverfahren mit Lots. Lots sind: 1. Sicherungsleistungen (Feste Absperrung) für Schienenwechsel zwischen Würzburg Hbf und Bf Rottendorf. Lots bieten keine Varianten an. Kein EU-Fördermittel. Keine wiederkehrende Beschaffung. Keine Mehrfachangebote. Es werden Sicherheiten gefordert. Zuschlagskriterien: Preis. Es gibt eine Losbewertung. Lots sind nicht für KMU geeignet. Losnummer: LOT-0001. Lots sind nicht eingeschränkt. Lots sind nicht als Rahmenvereinbarung vorgesehen. Beschaffungssysteme: keine dynamischen Beschaffungssysteme. Beschaffungsarten: keine besonderen Beschaffungsarten. Keine elektronischen Kataloge, aber elektronische Rechnungsstellung und elektronische Bestellung. keine e-Signatur nötig. Nicht zugelassene Auktionsverfahren. Lots haben kein Vergabevereinbarungsrecht. Lots haben keine besonderen Beschaffungsarten. Lots haben keine besonderen Beschaffungsarten und sind nicht für KMU geeignet. Lots sind für die Beschaffung von Dienstleistungen. Die Losnummer ist LOT-0001. Die Leistungsbeschreibung ist: Schienenwechsel Gleis 5910 Gleis 1 zwischen Würzburg Hbf und Bf Rottendorf: Sicherungsleistungen Gleis 5910-1, Feste Absperrung Gleis 5910-2 und Feste Absperrung Gleis 5209. Der Projektstandort ist Würzburg. Die geplante Ausführungsperiode ist vom 01.06.2026 bis 31.10.2026. Es gibt keine Vertragsverlängerungen. Die Frist für die Angebotsabgabe ist der 16.04.2026 um 10:00 Uhr. Die Frist für zusätzliche Informationen ist der 09.04.2026 um 10:00 Uhr. Die Gültigkeitsdauer für Angebote beträgt 39 Tage. Es gibt keine besonderen Erfordernisse für die Ausführung. Die Anforderung für die Leistungserbringung ist die Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG für Sicherungsleistungen. Die Eignungskriterien finden Sie unter dem angegebenen Link. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des niedrigsten Preises. Die Vergabekammer des Bundes ist für Nachprüfungsanträge zuständig.

Sicherungsleistungen (Feste Absperrung) für Schienenwechsel. Gleis 5910 Gleis 1 zwischen Würzburg Hbf und Bf Rottendorf. Feste Absperrung Gleis 5910-2 und Gleis 5209.

Project Location
97070 Würzburg, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos
  • Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
  • Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
  • Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist
  • Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
  • Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
  • Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
  • a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
  • Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
  • Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
  • Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
  • Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 2024/774743 vom 18.12.2024).
  • Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
  • Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.
  • Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
  • Erklärung, ob und inwieweit mit vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): keine Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
  • Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
  • Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
  • Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
  • Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
  • Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
  • Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich!
  • Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/3150fc88-26c7-4778-aaae-24d189663dab/suitabilitycriteria
  • Es gelten die Bewerbungsbedingungen für Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die diesen Bewerbungsbedingungen nicht entsprechen, von der Wertung auszuschließen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Angebotserklärung zum Vertrag vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich den Ausschluss von Angeboten mit unvollständigen Angebotserklärungen ausdrücklich vor. Neben der vollständigen Übergabe der Angebotserklärung ist das Leistungsverzeichnis im PDF-Format sowie als Datenaustauschdatei erforderlich. Die Angaben zur Preisermittlung werden bei Bedarf durch den Auftraggeber nachgefordert und sind spätestens binnen 7 Kalendertagen vollständig zu übergeben.
  • Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
  • Gemäß § 51 SektVO, § 16a VOB/A bzw. § 41 UVgO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.////
  • Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
  • Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten Personale über gültige Befähigungen verfügen.
Original Title: Sicherungsleistungen (Feste Absperrung) für Schienenwechsel zwischen Würzburg Hbf und Bf Rottendorf
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