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Onlinezugang zum Bundesbeamtengesetz. Kommentar online von Plog, Ernst, Wiedow, Alexander, Groepper, Michael. Siehe Leistungsbeschreibung. Registrierte Nutzer der e-Vergabe-Plattform können teilnehmen. Vergabeunterlagen stehen elektronisch und uneingeschränkt zur Verfügung. Fragen sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Zusätzliche Informationen werden anonymisiert über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Kommunikation und Angebot sind in deutscher Sprache zu führen. Bietergemeinschaften müssen eine bevollmächtigte Vertreterin benennen. Kosten für Angebotserstellung werden nicht erstattet. Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Angebote ohne vollständige Unterlagen werden ausgeschlossen. Digitale Einreichung genügt statt eigenhändiger Unterschrift. Angebot unterliegt Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote. Deutsches Recht gilt. Zuschlag kann ohne Verhandlungen erteilt werden. Anerkennung der Vergabe- und Vertragsunterlagen.