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Gegenstand der RV ist die redaktionell-fachliche Betreuung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.check-dein-spiel.de sowie die fachliche Betreuung der Beratungsprogramme „Check out“ und „Time out“. Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils sechs Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewendet. Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils sechs Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils sechs Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils sechs Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
Gegenstand der RV ist die redaktionell-fachliche Betreuung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.check-dein-spiel.de sowie die fachliche Betreuung der Beratungsprogramme „Check out“ und „Time out“.
Role Qualifications
Besondere Bedingungen