Notice ID: 89ccc5b1-599b-4630-8233-3da8d659652c
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Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vohenstrauß plant, das Areal zwischen Schreinergasse, Asyl- und Bahnhofsstrasse in Vohenstrauß als Zentrum für Kinder und Familien zu nutzen. Ein bestehender eingeschossiger Kindergarten Baujahr 1950 an der Asylstrasse 3 wurde 1996 erweitert und der Bestand saniert. Insgesamt werden hier 2 Kindergartengruppen betreut. Das Haus ist in gutem Zustand. An der Ecke Asylstrasse 1 / Bahnhofstraße 17 steht das 3-flügelige, 2-geschossige ehemalige Altenheim. Es besteht aus einem Gebäudeteil aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, einem Gebäudeteil von 1902 und einem neueren Gebäudeteil. Der Baukomplex ist teilweise ein Baudenkmal und wird in 2 Bauabschnitten saniert und umgebaut. In einem ersten Bauabschnitt wurde das Gebäude bereits 2014 denkmalgerecht umgebaut und saniert. Im Erdgeschoss sind 2 Kinderkrippen-Gruppen eingebaut, in den Obergeschossen liegen Wohnungen für Alleinerziehende. Die Maßnahme ist abgeschlossen und abgerechnet. Das vorliegende VgV-Vergabeverfahren ist Grundlage für die Vergabe der Architektenleistungen für den zweiten Bauabschnitt. Vom Architekten des ersten Bauabschnitts wurde für diesen zweiten Bauabschnitt eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt. Da eine Bewerbung des vorbefassten Bewerbers nicht ausgeschlossen werden kann, liegt zum Ausgleich des Informationsvorsprungs die Machbarkeitsuntersuchung in den Informationsunterlagen bei. Im zweiten Bauabschnitt sollen im südwestlichen Gebäudeteil (teilweise Baudenkmal) die bisherigen Wohnungen zu einer Kindergartengruppe, drei Kinderhortgruppen und einem Familienzentrum umgebaut werden. Die Kindergarten- und Kinderhortgruppen sind bisher provisorisch in Containern auf dem Grundstück untergebracht. Nach Fertigstellung des Umbaus ist geplant, die Container abzubauen und die Freianlagen neu zu gestalten. Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Freianlagen gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1 bzw. 2, jeweils Leistungsphasen 1 – 9. Eine Vergabe der Leistungen in Stufen wird vorbehalten. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden. Die Planungen sind unmittelbar nach Auftragsvergabe zu beginnen. Voraussichtlich werden folgende Förderprogramme in Anspruch genommen: Städtebauförderung, Denkmalschutz, FAG-Förderung und Landesförderprogramm Ganztagesbetreuung.