Tender Notice

Notice ID: 8aa03031-b86d-40c3-ab85-07b9962b2740

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"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
22d ago
Questions
1d ago
Today
Submission
in 10d
Contract Start
in 69d
49074 Osnabrück
Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge (Osnabrück)
Project Overview

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge. Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI). Rahmenvertrag für die Lieferung von Bürostühlen an die Stadt Osnabrück. Lieferung von Bürostühlen an die Stadt Osnabrück. 01.05.2026-31.03.2028. Optional 2 mal 1Jahr Verlängerung. Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 20.02.2026 zu stellen. Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen! Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet. CPV Code: 39110000. Projektstandort: An Dienststellen der Stadtverwaltung Osnabrück, 49074 Osnabrück. Dieses Verfahren ist für KMU geeignet. Bieter können verschiedene Bürostühle, Besucherstühle, Zubehör liefern. Es ist ein Rahmenvertrag mit einem Hauptunternehmer vorgesehen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist erlaubt. Es besteht kein Anspruch auf eine nochmalige Korrektur oder ein Aufklärungsgespräch.

Lieferung von Bürostühlen an die Stadt Osnabrück. Rahmenvertrag für Bürostühle. Laufzeit 2026-2028.

Project Location
An Dienststellen der Stadtverwaltung Osnabrück, 49074 Osnabrück, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Ausschluss von Angeboten bei fehlender oder unvollständiger Korrektur
  • Ausschluss von Angeboten bei fehlenden oder unvollständigen Informationen
  • Kein Anspruch auf Korrektur oder Aufklärungsgespräch
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Original Title: Rahmenvertrag für die Lieferung von Bürostühlen an die Stadt Osnabrück
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