Notice ID: 8ab829ca-1da8-429c-b833-aa66c56d15ca
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Arzneimittelrabattverträge werden nach §130a Abs. 8 SGB V vergeben. Es handelt sich um nicht-exklusive Rabattvereinbarungen zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen. Es wird ein "Open-House-Verfahren" durchgeführt, bei dem pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Verträge laufen bis zum 29.02.2028. Die Bekanntmachung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Das Verfahren nutzt Ersatzweise das Formular für Auftragsbekanntmachungen offener Verfahren. Es besteht keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, die nicht rechtlich verpflichtend sind. Alle Unterlagen werden auf dem Portal des DTVP kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein Handelsregisterauszug ist zusätzlich zu den Eigenerklärungen erforderlich.
Bidder Requirements