Tender Notice

Notice ID: 8b32b03e-b5fa-4739-bf02-1d5a11192371

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
15d ago
Today
Submission
in 20d
Contract Start
in 135d
28329 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Project Overview

Es handelt sich um eine Vergabe für Fensterelemente und Sonnenschutzanlagen. Die Ausführung betrifft die Sanierung einer 3-zügigen Grundschule im Ganztagsbetrieb. Die angefragte Leistung ist ein Bauvorhaben. Es wird eine Beschaffung nach VOB/A durchgeführt. Die Ausführungsfristen sind im geplanten Zeitraum vom 06.07.2026 bis 09.10.2026 vorgesehen. Die Angebotsabgabe ist bis zum 13.03.2026 um 10:00 Uhr möglich. Die Eignungskriterien umfassen Referenzen, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Nachweise zur Haftpflichtversicherung sowie zur Steuern und Sozialabgaben. Ausschlussgründe werden nach GWB geprüft. Besondere Bedingungen bezüglich der Rügefristen und Nachprüfungsverfahren sind zu beachten. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Es sind keine Varianten zugelassen. Es handelt sich nicht um ein EU-kofinanziertes Projekt.

Neubau Fenster und Sonnenschutz. Sanierung Grundschule. Ganztagsbetrieb.

Project Location
28329 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 750.000,00 €
HOAI - Mindestumsatz 750.000 EUR
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach § 6a EU Nr. 3a VOB/A 2019
  • mindestens 8 Arbeitskräfte
  • 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre für Nachunternehmer
  • Mindestumsatz 750.000 EUR
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Erklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
  • Erklärung ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019 vorliegen
  • Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister
  • Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister oder Handwerksrolle
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB
  • Ein Unternehmen, dass ein Interesse am Auftrag hat und Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
  • Ausländische Unternehmen haben vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
Original Title: Wilhelm Leuschner, Fenster, Sonnenschutz
deen