Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
HOAI - Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt unterteilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung des Eignungskriteriums "Spezifischer Jahresumsatz" erfolgt wie folgt: Bewerber, die lediglich die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten bei diesem Kriterium 50 Punkte. Bewerber, die den fünffachen Wert der Mindestanforderung (oder einen höheren Wert) aufweisen, erhalten 100 Punkte. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert. Die Bewertung des Eignungskriteriums "Allgemeiner Jahresumsatz" erfolgt wie folgt: Bewerber, die lediglich die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten bei diesem Kriterium 50 Punkte. Bewerber, die den 2,5-fachen Wert der Mindestanforderung (oder einen höheren Wert) aufweisen, erhalten 100 Punkte. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert. Die Bewertung des Eignungskriteriums "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" erfolgt wie folgt: Bewerber, die lediglich die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten bei diesem Kriterium 50 Punkte. Bewerber, die den 2,5-fachen Wert der Mindestanforderung (oder einen höheren Wert) aufweisen, erhalten 100 Punkte. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen für das Eignungskriterium "Referenzlage" wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei dem Kriterium "Referenzlage" nach dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erhalten.