Tender Notice

Notice ID: 8b7f121c-f067-428c-b192-71d5be48fcf8

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
23d ago
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in 12d
Submission
in 19d
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund (Dortmund)
Project Overview

Erneuerung der Fassadendämmung am Leibniz Gymnasium in Dortmund. Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Wärmedämmverbundsystems. Die Leistung umfasst ca. 1.850 qm Mineralwolle mit einer Dicke von 16-22 cm. Des Weiteren sind ca. 2.700 m Riemchen im NF-Format sowie 360 qm Faschen zu verarbeiten. Zusätzliche Arbeiten beinhalten 430 m Eckverblender und 1.700 m Leibungen an Fenstern, Türen und Nischen. 400 m Dehnfugen und 160 m Alu-Sockelprofil sind ebenfalls Teil des Auftrags. Der voraussichtliche Baubeginn ist der 20.07.2026 und das voraussichtliche Bauende der 22.10.2027. Die geplante Projektdauer beträgt 15 Monate. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen im Bereich Hochbau und Fassadenarbeiten. Die Vergabe erfolgt nach VOB/A. Die Angebote müssen elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr eingereicht werden. Bieter müssen verschiedene Nachweise zur Eignung erbringen, wie z.B. Eintragungen in Handels- oder Handwerksregister, Umsatz- und Steuerbescheinigungen sowie Angaben zur technischen Ausrüstung und zum Personal. Das Verfahren ist nicht beschleunigt und eine elektronische Einreichung der Angebote ist zwingend erforderlich. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz.

Wärmedämmverbundsystem für Leibniz Gymnasium. 1.850 qm Mineralwolle d=16-22 cm. Riemchen, Faschen, Verblender, Leibungen.

Project Location
Dortmund, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
  • Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen.
  • Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung).
  • Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
  • Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
  • Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen.
  • Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse).
  • Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen.
  • Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
  • Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
  • Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
  • Die Kommunikation im Verfahren,d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
  • Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird.
  • Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Original Title: Leibniz Gymnasium in Dortmund-Innenstadt-West, Wärmedämmverbundsystem
deen