Tender Notice

Notice ID: 8c64ce93-e06d-47c5-8539-fd1a606d663f

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
3d ago
Today
Submission
in 26d
04129 Markkleeberg
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum (Markkleeberg)
Project Overview

Leasing von 91 Fahrzeugen PKW, neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen. Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Das Vergabeverfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben werden, sofern zum Zeitpunkt des Zuschlags die erforderlichen Haushaltsmittel ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen. Es müssen Preisangebote für eine Leasingdauer von 12, 24 und 36 Monate angeboten werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Kostenfaktors mit 100%. Die Angebotsfrist endet am 19.03.2026 um 12:00 Uhr.

Project Location
04129 Markkleeberg, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • gemäß VgV und GWB
  • gemäß VgV
  • siehe Vergabeunterlagen und VOL/B
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
  • Es müssen Preisangebote für eine Leasingdauer von 12, 24 und 36 Monate angeboten werden.
Original Title: Leasing von 91 Fahrzeugen PKW, neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen
deen