Tender Notice

Notice ID: 8db4f712-5572-43a9-96be-8c2da29a0be8

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
3d ago
Today
Questions
in 21d
Submission
in 29d
Contract Start
in 79d
19061 Schwerin
Nahverkehr Schwerin GmbH (Schwerin)
Project Overview

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Es dürfen keine Varianten eingereicht werden. Es handelt sich um eine Lieferung von Innenraumbeleuchtung für die Straßenbahn des NVS. Die Angebote dürfen nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal eingereicht werden und müssen zwingend das Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis enthalten. Fragen werden nur über die Bieterkommunikation des Vergabeportals beantwortet. Die Weitergabe der Informationen ist untersagt. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Es besteht eine Informations- und Wartepflicht von 15 Kalendertagen. Die Angebotsfrist endet am 12.05.2026, 10:00 Uhr.

Lieferung von Innenraumbeleuchtung für die Straßenbahn des NVS. Geeignet für KMU. Die Angebote müssen zwingend das Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis enthalten.

Project Location
Ludwigsluster Chaussee 72, 19061 Schwerin, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 59,00 €
HOAI - Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Gemäß VgV § 44-46
Original Title: Lieferung von Innenraumbeleuchtung für die Straßenbahn des NVS
deen