Tender Notice

Notice ID: 8ed0fff8-2305-41ee-9dab-ea0764eafb25

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
19d ago
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in 3d
Participation
in 9d
Contract Start
in 37d
28195 Bremen
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Project Overview

Ausschreibung für Bauüberwachungsleistungen (BÜW) für die Errichtung eines Bedienstandorts (BSO) in Bremen. Die Leistung umfasst die Bauüberwachung im Bereich Hochbau sowie Leitungsüberwachung LST/E-Technik. Das Projekt befindet sich auf Strecke 1740, km 122,768. Es werden zwei Lose angeboten, wobei die Vergabe für beide Lose nur im Paket möglich ist. Die Laufzeit des Projekts ist von Ende März 2026 bis Ende Dezember 2029 angesetzt. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung, die nicht für KMU geeignet ist und keine EU-Fördermittel erhält. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch und ist bis zum 02.03.2026, 11:00 Uhr möglich. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium Preis. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von Ausschlussgründen gemäß GWB vor und weist auf die EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland hin.

Errichtung eines Bedienstandorts in Bremen. Strecke 1740, km 122,768.

Project Location
28195 Bremen, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Bauüberwachung Hochbau
  • Bauüberwachung LST / E-Technik
Technische Details
HOAI HOAI

Besondere Bedingungen

  • Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
  • Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vor ab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
  • Sofern die Ausschreibung Leistungen beinhaltet, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht, ist vom Bewerber/Bieter folgendes zu beachten: Die Präqualifikation ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim Nichtoffenen Verfahren/Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen.
  • Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
  • Bei losweiser Vergabe kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die vorgegebenen Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.
  • Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
  • Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/988fc75a-aed3-4cca-815a-ce91caec8639/suitabilitycriteria
  • Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
  • Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Original Title: BÜW - Errichtung Bedienstandort (BSO) Bremen - Strecke 1740 - km122,768
deen