Tender Notice

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
12d ago
Today
Submission
in 30d
Contract Start
in 170d
60388 Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt (Frankfurt am Main)
Project Overview

Die Stadt Frankfurt am Main sucht einen Dienstleister für die Bewirtschaftung von Schulmensen. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession. Die Mensa der Schule am Ried wird als Mischküche betrieben, die Friedrich-Ebert-Schule erhält Speisen als Warmanlieferung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren. Bieter müssen umfassende Referenzen, Personalangaben und Umsatzinformationen vorlegen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist erforderlich. Die Vergabeunterlagen sind über die angegebene Webseite zugänglich. Die Angebotsfrist endet am 23.03.2026. Die Laufzeit beträgt zunächst 2 Jahre mit bis zu 4 Verlängerungsoptionen. Bewertet wird nach Qualität und Preis.

Bewirtschaftung Schulmensa Schule am Ried. Warmanlieferung Friedrich-Ebert-Schule. Dienstleistungskonzession. Mischküche.

Project Location
Schule am Ried, Barbarossastraße 65, 60388 Frankfurt am Main, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzliste des Bieters gemäß § 25 KonzVGV mit mind. 1 und max. 3 Referenzprojekte in den letzten drei Geschäftsjahren in Art und Umfang erbrachten und vergleichbaren Leistungen
  • Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind, jeweils getrennt nach fest angestellten und geringfügig beschäftigten Mitarbeitern gemäß § 25 KonzVgV.
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtdeckung muss in folgendem Umfang nachgewiesen werden (Nachweis der Versicherungsgesellschaft ist einzureichen): o 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden (inklusive Schlüsselverlust), 2fach maximiert, Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen, o 1.000.000 € sonstige Mietsachschäden, o 100.000 € bewegliche Sachen.
  • Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes für die zu vergebende Leistung entsprechende Dienstleistungen des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei nicht im Handelsregister registrierten Firmen: Gewerbeanmeldung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Das Formblatt 'Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt 'Eigenerklärung Russland-Sanktionen' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Original Title: Bewirtschaftung der Schulmensa Schule am Ried und Friedrich-Ebert-Schule im Rahmen einer Dienstleistungskonzession
deen