Tender Notice

Notice ID: 8fa1a7d3-ce0c-4eb3-8c69-833593357e27

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CT

Christin Tech

CEO

Cybay New Media GmbH

Published
16d ago
Today
Questions
in 5d
Submission
in 13d
Contract Start
in 198d
95615 Marktredwitz
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
Project Overview

Das Projekt umfasst Innenputzarbeiten auf Ziegelmauerwerk, Betonwänden, -stützen und Treppenuntersichten. Ebenso sind Putzausbesserungen an Bestandswänden vorgesehen. Die Arbeiten sind Teil einer Sanierungs- oder Neubaumaßnahme im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Die Ausführung erfordert qualifiziertes Fachpersonal und die Einhaltung relevanter Normen und Standards.

Innenputz auf Ziegelmauerwerk, Betonwänden und -stützen und Treppenuntersichten; Putzausbesserung bei der Bestandswand

Project Location
95615 Marktredwitz, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
  • Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Original Title: Innenputz
deen