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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V ab. Es geht um den Wirkstoff Estradiol (ausschließlich Darreichungsform GEL), ATC G03CA03. Die Verträge treten erstmals am 01.05.2026 in Kraft. Sie enden am 30.04.2028. Es gibt eine Verlängerungsoption von 1x12 Monaten. Interessenten können jederzeit dem Vertrag beitreten. Die erforderlichen Unterlagen sind per E-Mail einzureichen. Eine Angebotsöffnung findet nicht statt. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich, um zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V. Zum Wirkstoff Estradiol (ausschließlich Darreichungsform GEL). Für die Zeit 01.05.26 - 30.04.28.
Besondere Bedingungen