Tender Notice

Notice ID: 952a331e-3e4a-476d-bd73-3149fee9d1f8

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
Today
Submission
in 45d
Contract Start
in 199d
- BAB A6
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West (Montabaur)
Project Overview

Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt die Montage von Schutzplanken zur Grunderneuerung der BAB A6 im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Wattenheim. Das Projekt umfasst die Erneuerung verschiedener Schutzplankensysteme, darunter System H1 W4, Super Rail und H2 W4 A. Es werden mindestens zwei Referenzen für die Erneuerung von Schutzplanken an zweibahnigen Straßen gefordert. Präqualifizierte Unternehmen können die Eignung durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis nachweisen. Neu gegründete Unternehmen müssen besondere Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit erbringen. Der Bieter muss Angaben zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen machen und darf nicht unter Ausschlussgründen gemäß GWB fallen. Es wird auf die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hingewiesen.

Montage der Schutzplanken zur Grunderneuerung der BAB A6. Erneuerung von Systemen H1 W4, Super Rail, H2 W4 A. Erneuerung von Schutzplanken an einer 2-bahnigen Straße.

Project Location
- BAB A6, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV

Role Qualifications

  • Montagefachmann für Stahlschutzeinrichtungen gemäß ZTV FRS (RPS 2009)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Original Title: BAB A6, SP zur Grunderneuerung AK Frankenthal-AS Wattenheim 2. BA FR Mannheim
deen