Tender Notice

Notice ID: 968d9d67-b9d7-434f-b497-3f7278b22c7e

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
3d ago
Today
Questions
in 22d
Submission
in 29d
12101 Berlin
BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH (Berlin)
Project Overview

Die Gesellschaften der Berlin Energie-Gruppe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von Jahresabschlussprüfungsleistungen. Die Leistungserbringung erfolgt für den Berlin Energie Eigenbetrieb von Berlin. Die Leistungserbringung erfolgt für die Berlin Energie Rekom GmbH. Die Leistungserbringung erfolgt für die Berlin Energie Netz und Service GmbH. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von 4 Jahren. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 250.000 EUR. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 230.000 EUR. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Die elektronische Einreichung von Angeboten ist erforderlich. Die Angebotsfrist endet am 12.05.2026 um 12:00 Uhr. Die Submission findet am 12.05.2026 um 13:00 Uhr statt.

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Erbringung von Jahresabschlussprüfungsleistungen für die Berlin Energie-Gruppe.

Project Location
12101 Berlin, DEU
Finanzen
Projektwert 230.000,00 €
Geschätztes Honorar 230.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Der Bieter muss in das Berufsregister eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs, der nicht älter als 6 Monate ist.
  • Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung, nicht älter als 6 Monate, mit Angaben zur Deckungssumme. Die Mindestdeckungssumme hat dabei 5 Mio. EUR netto zu betragen. Sofern eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in der geforderten Mindesthöhe bisher nicht besteht, ist der Nachweis ersatzweise durch Vorlage einer Bereitstellungserklärung der Versicherung zu führen.
  • Der Bieter hat nachzuweisen, dass er vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von vier Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren (03/2021), die mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. Anforderung Referenz 1-2 2 Referenzen im Bereich von bereits abgeschlossenen Abschlussprüfungen von Stromnetzverteilern in Deutschland. Anforderung Referenz 3-4 2 Referenzen im Bereich von bereits abgeschlossenen Abschlussprüfungen von 100-prozentigen landeseigenen Unternehmen des Landes Berlin. Hinweis: Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen (03/2021). Der Leistungszeitraum ist im Format MM.JJJJ bis MM.JJJJ anzugeben. Je Referenz sind alle Felder der Erbrachten Leistungen im Datenblatt Eignung zwingend auszufüllen. Fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben können den Ausschluss aus dem Verfahren zur Folge haben.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Kontaktstelle gerügt werden (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten! Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Original Title: Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung Berlin Energie-Gruppe
deen