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Verfahren zur Überwachung der Instandhaltungsarbeiten an den Berliner Gewässern 1. Ordnung. Die Leistungen umfassen turnusmäßige und anlassbezogene Instandhaltungsmaßnahmen an Uferanlagen. Die Zuständigkeit liegt beim Land Berlin. Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Details sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Überwachung der Instandhaltungsarbeiten an Berliner Gewässern 1. Ordnung. Zuständigkeit des Landes Berlin. Turnusmäßige und anlassbezogene Maßnahmen.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen