Angebote koennen fuer ein Los oder beide Lose abgegeben werden unter der Voraussetzung, dass Angebotsabgabe nur durch den Hersteller selbst oder durch einen vom Hersteller ausdruecklich fuer diese Ausschreibung autorisierten Haendler erfolgt.
Der Auftraggeber beschraenkt die Zahl der Lose, fuer die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf ein Los.
Bei gleichen Gesamtpunkten verschiedener Bieter in einem Los, ist die erreichte Punktzahl bei dem Kriterium Jahreskosten ausschlaggebend fuer die Rangfolgenbildung; sollte weiterhin Rangfolgengleichstand bestehen, ist danach das Kriterium Produkteignung und nach weiterbestehender Punktegleichheit, die Punkte im Kriterium Einsatzoptimierung ausschlaggebend fuer die Rangfolgenbildung.
Sollte kein wertbares und wirtschaftliches Angebot eines zweiten Bieters in beiden Losen vorliegen, behaelt sich der AG vor, abweichend von der Zuschlagsbeschraenkung, beide Lose an denselben Bieter zu vergeben.
Original Title:Lieferung und Einsatzoptimierung von polymeren Flockungsmitteln