Besonderen Vertragsbedingungen gem. Vertrag und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB.
Abgabe einer Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.