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Es ist die ETCS-Ausrüstung im Rahmen des Projekts "ETCS-Ausrüstung Erkner-Seddin" zu realisieren. Im Zuge dessen sind vorlaufend die stellwerksseitigen Voraussetzung für ETCS (ETCS-ready) umzusetzen. Dazu sind 3 UZ-Bereiche (Grünauer Kreuz, Genshagener Heide, Michendorf) sowie die RSTW in Schönefeld und Rbf Seddin durch ESTW/DSTW gesamthaft zu ersetzen. Hierfür wird eine Projektsteuerung zur Koordinierung, Steuerung und Prüfung der relevanten Schnittstellen benötigt. Gleichermaßen gehören die Organisation, Dokumentation und das Berichtswesen zum Aufgabenportfolio der Projektsteuerung. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Projektsteuerung ETCS-Ausrüstung Erkner - Seddin. Umsetzung stellwerksseitiger Voraussetzungen für ETCS-ready. Ersatz von RSTW durch ESTW/DSTW.