Tender Notice

Notice ID: 9a0e100a-8624-492f-8a77-c262d50ce585

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
Today
Submission
in 27d
Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen (Erfurt)
Project Overview

Vertragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Druck- und Kopiertechnik gemäß den beigefügten Unterlagen für die Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei über einen Zeitraum von 60 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.

Project Location
DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
  • §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
  • § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), Angabe Eigenerklärung
  • § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
  • § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung
  • den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
  • Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Original Title: Rahmenvereinbarung Druck- und Kopiertechnik für die Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei
deen