Notice ID: 9a3aa17c-cf93-4943-a94c-ff4486597ec8
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Bidder Requirements
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um zwei weitere Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Bayerische Landeskriminalamt vergibt IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Ziel ist es, auf Ad-hoc-Bedarf reagieren zu können. Die Leistungen werden durch die Überlassung von Personal nach dem AÜG erbracht.
Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen für das Bayerische Landeskriminalamt. Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Inanspruchnahme von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen zur Bewältigung von Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen. Die Leistungen werden durch die temporäre Überlassung von Personal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) erbracht.
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen zur Bewältigung von Ad-Hoc-Bedarf, der durch mangels eigener Personalressourcen entsteht. Die Leistungen umfassen unter anderem Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz von Polizeisystemen, Controlling, Dokumentation, methodischen Wissenstransfer und Projektmanagement. Die Leistungserbringung erfolgt durch temporäre Überlassung von Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ).