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KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge ab. Ziel sind Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V. Dies geschieht im Rahmen eines "Open-House-Verfahrens". Einheitliche Konditionen und einheitlicher Zugang werden vorgegeben. Allen geeigneten Unternehmen wird der Abschluss bzw. Beitritt angeboten. Teilnahmeunterlagen und Vertrag können angefordert werden. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. Vertragsabschluss ist jederzeit möglich zu gleichen Konditionen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen. Einheitliche Vertragskonditionen und Zugang. Beitritt zu Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V.