Tender Notice

Notice ID: 9b7641b5-91f1-4c96-8cec-20931c5db148

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Questions
7d ago
Published
1d ago
Today
Submission
in 5d
Contract Start
in 123d
35423 Lich
Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - (Gießen)
Project Overview

Neubau der Erweiterung der Erich-Kästner-Schule Lich. Projekt umfasst Dachabdichtungsarbeiten. Leistungen beinhalten Wärmedämmschicht, Attikaabdeckung, Dachabdichtung, Flachdachausstieg, Rauchableitungsöffnung, extensive Dachbegrünung und Seilsicherungssystem. Stahlbetonflachdach erhält extensives Gründach. Vertragliche Laufzeit beträgt 7 Monate. Ausschreibung richtet sich an KMUs.

Neubau der Erweiterung der Erich-Kästner-Schule. Dachabdichtungsarbeiten für das Stahlbetonflachdach. Das Dach erhält ein extensives Gründach.

Project Location
Erich- Kästner- Straße 16, 35423 Lich, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind drei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren vorzulegen.
  • Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
  • Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
  • § 160 GWB - Einleitung, Antrag
  • (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
  • (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
  • 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  • 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Original Title: Erich-Kästner- Schule Lich - Neubau Erweiterung - Dachabdichtungsarbeiten
deen