Tender Notice

Notice ID: 9d638720-ce3e-4b73-8aa6-5526cb13cd71

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
4d ago
Today
Questions
in 22d
Submission
in 29d
Contract Start
in 232d
38378 Warberg
Samtgemeinde Nord-Elm (Süpplingen)
Project Overview

Die Samtgemeinde Nord-Elm beabsichtigt den Ersatzneubau einer Sporthalle in Warberg. Dies beinhaltet die Erneuerung der Heizungstechnik. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die nachweisen können, dass sie über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen. Dies wird durch verschiedene Nachweise wie Eintragungen in Register, Umsatznachweise und Referenzen geprüft. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des günstigsten Preises.

Ersatzneubau einer Sporthalle in Warberg. Neubau Sporthalle. Heizungstechnik. Standard. NULL

Project Location
38378 Warberg, DEU
Finanzen
Projektwert 522.522,84 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
  • Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
  • Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
  • Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
  • Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
  • Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
  • Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
  • Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
  • Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
  • Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln

Role Qualifications

  • Bieter mit Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
  • Bieter mit Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
  • Bieter mit Nachweis der Präqualifikationsverzeichnis Eintragung
  • Bieter mit Nachweis der Eigenerklärung zur Eignung
  • Bieter mit Nachweis der Eigenerklärung § 48 VgV
  • Bieter mit Nachweis der Eigenerklärung EU Sanktionspaket
  • Bieter mit Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Bieter mit Nachweis der Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
  • Bieter mit Nachweis von testierten Jahresabschlüssen
  • Bieter mit Nachweis von testierten Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Bieter mit Nachweis über die Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Bieter mit Nachweis über die Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Bieter mit Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Bieter mit Nachweis von mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren
  • Bieter mit Nachweis über die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Samtgemeinde Nord-Elm beabsichtigt den Ersatzneubau einer Sporthalle in der Gemeinde Warberg.
Original Title: Ersatzneubau der Sporthalle in Warberg in Süpplingen in der Samtgemende Nord-Elm - Heizungstechnik
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