Tender Notice

Notice ID: 9da35b9e-d81a-4156-a58d-0cdfe6a37600

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
Today
Questions
in 34d
Submission
in 41d
30974 Wennigsen
Gemeinde Wennigsen (Deister) (Wennigsen (Deister))
Project Overview

Die Gemeinde Wennigsen erweitert die Sophie Scholl Gesamtschule. Es entsteht ein Neubau für Mensa/Aula mit Versammlungsstätte und zusätzlichen Unterrichtsräumen. Das Gebäude wird zweigeschossig mit einem Zwischengeschoss für Technik errichtet. Die Errichtung erfolgt in Anlehnung an den Passivhausstandard. Gegenstand dieser Ausschreibung sind landschaftsgärtnerische Arbeiten und Tiefbauarbeiten. Die Ausführungsfristen beginnen am 16.07.2026 und enden mit der Entwicklungspflege am 31.03.2028. Die Fertigstellung ist für den 31.03.2028 vorgesehen. Das Verfahren wird als EU-weites offenes Verfahren durchgeführt. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote müssen elektronisch bis zum 04.05.2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden. Die elektronische Öffnung der Angebote findet am selben Tag um 10:01 Uhr statt und erfolgt ohne Beteiligung von Bietern.

Erweiterung der Sophie Scholl Gesamtschule um Mensa/Aula. Neubauprojekt mit zwei Geschossen. Der Neubau wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet. Gegenstand sind landschaftsgärtnerische und Tiefbauarbeiten.

Project Location
Bürgermeister-Klages-Platz 16, 30974 Wennigsen, DEU
Eignung

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
  • Bietergemeinschaften sind zulässig. Erklärung gemäß Formblatt 234 oder entsprechende Eigenerklärung sind mit dem Angebot einzureichen. Die Bieter haben anzugeben, welche Teile des Auftrags sie unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Mit dem Angebot ist von dem Auftragnehmer die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Die Vertragsbedingungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen. Von den benannten Unterauftragnehmern ist die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie den Nachweis nach § 8 Abs. 2 NTVergG (Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, der nicht älter als ein Jahr sein darf) abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
  • Zahlung (§ 16 VOB/B): Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Original Title: Gem. Wennigsen - Neubau Mensa - Außenanlagen
deen