Es gelten die Bedingungen der VOB/B und VOB/C in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Remscheid und den Vertragsunterlagen.
Der Vertrag wird auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird, bis zu gesamt maximal vier Jahre.