Tender Notice

Notice ID: a080074b-1129-4824-bb25-8a147a0a3d35

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Submission
in 41d
Contract Start
in 118d
82178 Puchheim
Stadt Puchheim (Puchheim)
Project Overview

Erdbauarbeiten, Bodenaushub, Herstellung von Fundamenten. Statische Einzelmaßnahmen wie Rückbau, Schließen von Treppenöffnungen, Bewehrungsanschlüsse. Verlängerung und Einbau neuer Stahlbetonstützen. Erstellung neuer Deckenfelder. Abbruch von Bestand wie Einfachständerwerk, Sanitärtrennwänden, Bekleidungsplatten, Bodenbelägen, Zementestrich, Fußbodendämmung, Türen, Lichtkuppeln, Außenwand und Innenwand. Vertragslaufzeit 9 Monate. Projektstandort Puchheim, Bayern.

Baumeisterarbeiten BA 2. Erdbau, Fundamente, Rückbau Bestand. Erstellung neuer Deckenfelder und Stahlbetonstützen.

Project Location
Mitterlängsstr. 10, 82178 Puchheim, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 300.000,00 €
HOAI
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Original Title: Baumeisterarbeiten BA 2
deen