Notice ID: a4495475-a7b0-4927-b5fb-c46a420413d4
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Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt eine Sammelvermögensschadenhaftpflichtversicherung neu aus. Diese ersetzt den bestehenden Versicherungsschutz ab dem 01.07.2026. Die Versicherung deckt Vermögensschäden, die ehrenamtlichen Betreuern, Vormündern und Pflegern entstehen. Die bisherige Haftpflichtversicherung bot nur eingeschränkten Schutz bei Vermögensschäden. Die neue Ausschreibung zielt darauf ab, das ehrenamtliche Engagement zu sichern und zu fördern. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt jeweils 2 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt 12 Monate mit bis zu 99 jährlichen Verlängerungsoptionen. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu fördern. Zu diesem Zweck hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2004 eine Sammelhaftpflichtversicherung für nicht in rechtlich selbständigen Vereinigungen organisierte ehrenamtlich Tätige mit einer Personen- und Sachschadendeckung von jeweils 2 Mio. EUR abgeschlossen. Mitversichert im Rahmen jenes Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden nur in sehr eingeschränktem Umfang. Wegen der zusätzlichen Risiken gerade von Vermögensschäden im Betreuungsbereich wurde aufbauend auf den bisherigen Versicherungsschutz zusätzlich ab dem 01.07.2007 eine Sammelvermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, für Vormünder und Pfleger abgeschlossen. Zum 01.07.2026 wird diese Leistung neu ausgeschrieben.
Neubau einer Sammelvermögensschadenhaftpflichtversicherung. Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger.
Besondere Bedingungen