Geschätztes Honorar 158,00 €
HOAI - Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Hamburger Transparenzgesetz: Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Projekt dem Hamburger Transparenzgesetz unterliegt und der zu schließende Vertrag unter Beachtung des Datenschutzrechts dort eingestellt wird.
Für den Fall, dass vor vollständiger Leistungserbringung
(a) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet wird und der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ablehnt oder
(b) der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 8 Abs. 2 bis 4 VOB/B oder § 314 BGB kündigt,
behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung der verbleibenden Leistungen den Bietern des Vergabeverfahrens, das mit der Erteilung des Auftrags abgeschlossen wurde, in der Rangfolge der damaligen Bewertung anhand der Zuschlagskriterien anzutragen.
Bei der Bildung der Rangfolge gemäß der obigen Ausführungen bleiben Angebote unberücksichtigt, die durch einen Bieter abgegeben wurden, zu dessen Lasten ein Ausschlussgrund vorlag oder zum Zeitpunkt des Nachrückens vorliegt, durch einen ungeeigneten Bieter abgegeben wurden oder aus sonstigen Gründen nicht hätten bezuschlagt werden dürfen. Gegenstand des Antrags ist die Erbringung der verbleibenden Leistungen zu den Bedingungen des Angebots, das der nachrückende Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hatte; eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
Die AG weist darauf hin, dass das Unternehmen Otto Wulff Bauunternehmung GmbH bereits im Vorwege auf der gegenständlichen Baustelle Sondierungen durchgeführt hat. Diese wurden in der Anlage „Dokumentation Sondierungen“ zusammengefasst. Sollte sich diese*r Marktteilnehmende an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diesen auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 VOB/A EU angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Neben der Zurverfügungstellung aller relevanten Anlagen, Pläne, Grundrisse, Ansichten und dem Sondierungsbericht wird allen interessierten Marktteilnehmenden die Möglichkeit eingeräumt, eine Ortsbegehung durchzuführen. Hierzu ist mit der Vergabestelle ein Termin über die Plattform der Deutschen eVergabe abzustimmen.