Tender Notice

Notice ID: a877a395-63b7-4cda-9d8f-e8d70a3d28fa

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
33d ago
Questions
7d ago
Submission
Today
Contract Start
in 56d
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (Berlin)
Ausführung WärmeversorgungsanlagenHeizungSchulenDemontageInstallationNahwärmeversorgung
Hochbau / Schule
Project Location
Roßweiner Ring 11/13, 12627 Berlin, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 30.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5% (§17 VOB/B)
  • Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3%
Project Overview

Bei den Bestandsgebäuden handelt es sich um zwei baugleiche MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten). Diese sind dem Konrad- Wachsmann-Schule zugeordnet. Beide MUR-Gebäude wurden als dreigeschossige, nicht unterkellerte Gebäude um 1993-1995 errichtet. Die ungefähren Abmessungen der H-förmigen Grundrisse betragen jeweils ca. 27,34 x 23,42 m. Der Bau erfolgte in Fertigteilbauweise, bestehend aus Wandplatten und Deckenplatten in Großtafelbauweise. Die MUR-Gebäuden werden jeweils über die West-Fassaden erschlossen. Durch den Hauptzugang gelangt man direkt in den jeweiligen Treppenraum. Der Treppenraum erschließt das EG, das 1. OG und das 2. OG. Die Räume der jeweiligen Ebenen werden über großflächig angeordnete Flure erschlossen. Die Umfassungswände der Treppenräume sowie die Treppenläufe sind massiv ausgeführt. Es werden alle Heizungsleitungen, alle Heizkörper im Gebäude vollständig bis zu den Übergabe-/Anschlusspunkten demontiert. Die Demontage der Rohrleitungsisolierung wird aufgrund von einer zu erwartenden Belastung mit Schadstoffen nach der Dekontaminierung durch den Hochbau vollzogen. Die Heizlast des Gebäudes wurde nach der DIN EN 12831 auf Basis der nach zu übergebenen U-Werte berechnet. Folgende Raumtemperaturen wurden für die Berechnungen angenommen: Raumnutzungsart Temperatur ( °C ) Klassenräume / Lehrerzimmer 20 2Flure / Treppenräume 15 Geräteräume / Technik 15 WC’s 20 Räume ohne ständigen Aufenthalt 15 Der Mindestluftwechsel der natürlichen Be- und Entlüftung wurde für alle Räume mit 0,5-fach/h festgelegt. Nach diesen Vorgaben ergibt sich eine Norm-Gebäudeheizlast, für beide Häuser zusammen von ca. 65 kW. Die Versorgung mit Wärme erfolgt über die bestehende Nahwärmeversorgung vom Schul-Hauptgebäude aus. Die Anschlusspunkte / Leistungsgrenze sind die jeweiligen Erdleitungen in den HA-Räumen MUR 11 und 13. Die Aufteilung der benötigten Heizenergie für die Raumheizung wird mit Hilfe einer Beimischschaltung je MURGebäude im jeweiligen Hausanschlussraum umgesetzt. Als Material für die Anbindungen der aufgeführten Anlagenteile kommt Stahlrohr im Schweißverfahren zum Einsatz. Es kommen Plattenheizkörper zum Einsatz. Als Systemtemperatur für die statische Heizung ist 65/45°C geplant. Die Heizkörper sind mit Thermostatventilen, Thermostatischem Fühlerelement mit Frostschutzfunktion sowie begrenz- und blockierbar als Behördenmodell ausgerüstet Alle Heizungsleitungen Bereichen werden zur Minimierung von Wärmeverlusten gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gedämmt. In zentralen, zugänglichen Bereichen wird zusätzlich eine Ummantelung aus verzinktem Stahlblech als mechanischer Schutz vorgesehen. Bei Durchquerung von Brandabschnittsgrenzen erfolgt eine Schottung der Rohrleitungen entsprechend MLAR in entsprechender Qualifizierung.

Ausschreibung für die Erneuerung von Wärmeversorgungsanlagen (Heizung) in zwei baugleichen MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten) in Berlin. Die Arbeiten umfassen die Demontage von Heizungsleitungen und Heizkörpern sowie die Installation neuer Anlagen im Rahmen einer Nahwärmeversorgung. Das geschätzte Auftragsvolumen liegt bei 30.000 EUR.

Die Ausschreibung bezieht sich auf die Demontage und Neuinstallation von Heizungsleitungen und Heizkörpern in zwei baugleichen dreigeschossigen Schulen. Die Wärmeversorgung erfolgt über die bestehende Nahwärmeversorgung. Die Norm-Gebäudeheizlast für beide Häuser beträgt ca. 65 kW. Es werden Stahlrohre im Schweißverfahren sowie Plattenheizkörper mit einer Systemtemperatur von 65/45°C eingesetzt. Die Leitungen werden gemäß Gebäudeenergiegesetz gedämmt.

Es handelt sich um zwei baugleiche dreigeschossige MURKleinschulen (Mobile Unterrichtseinheiten) aus Fertigteilbauweise mit einer Grundfläche von ca. 27,34 x 23,42 m pro Gebäude. Die Fassaden sind über die Westseite erschlossen. Die Umfassungswände der Treppenräume und die Treppenläufe sind massiv ausgeführt.

deen